
Seit Samstag, 7. Februar, müssen Antragsteller für deutsche Personalausweise höhere Gebühren zahlen. Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, steigt die Gebühr von 37 Euro auf 46 Euro. Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen künftig 27,60 Euro statt 22,80 Euro.
Was sich konkret ändert
Die Anpassung betrifft die regulären Ausstellungsgebühren für Personalausweise. Für volljährige Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr erhöht sich der Betrag um 9 Euro. Für jüngere Antragsteller beträgt die Erhöhung 4,80 Euro. Die neuen Sätze gelten ab dem genannten Datum bei der Beantragung eines Ausweises.
Begründung und rechtliche Grundlage
Die Gebührenerhöhung wurde durch eine Verordnung des Bundesinnenministeriums festgelegt. Dem Verfahren war die Zustimmung des Bundesrates vorangegangen. Als Gründe für die Anpassung nennt das Ministerium gestiegene Kosten bei der Herstellung der Ausweise, einen höheren Verwaltungsaufwand, neue Sicherheitsstandards und den Ausbau digitaler Prozesse.
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