
Der Kreis Groß-Gerau hat die seit Ende Oktober 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Als Begründung nannte das Veterinäramt, dass der letzte Befund aus dem Kreis am 23. Dezember vom Friedrich Löffler Institut bestätigt worden sei und seit diesem Fund die vorgeschriebene Karenzzeit eingehalten worden sei. Insgesamt geht die Behörde von 79 mit dem Vogelgrippevirus befallenen Tieren im Kreisgebiet aus.
Ausgangslage
Die ersten positiven Nachweise auf das Influenza A Virus, Subtyp H5, waren Ende Oktober 2025 festgestellt worden. Betroffen waren damals zwei Höckerschwäne und ein Silberreiher. Weil sich die Funde über das Kreisgebiet verteilten und in mehreren Kommunen weitere tote Wasservögel gefunden wurden, erließ der Kreis eine Allgemeinverfügung mit Aufstallpflicht und weiteren Einschränkungen für Geflügelhalter.
Aufhebung der Stallpflicht
Die Allgemeinverfügung wird nun teilweise aufgehoben. Nach Angaben des Kreises kann insbesondere die Stallpflicht aufgehoben werden. Der letzte Fall aus dem Kreis wurde demnach am 6. Dezember festgestellt und am 23. Dezember vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit diagnostiziert. Zudem bezeichnete die Mitteilung die Lage in Deutschland insgesamt als beruhigt, wodurch die Voraussetzungen für die Aufhebung erfüllt seien.
Offene Fragen und Folgen für Halter
Das Veterinäramt nennt in der Mitteilung die Zahl der bislang bestätigten Fälle und die Grundlage für die Entscheidung. Zu möglichen verbleibenden Einschränkungen oder weiteren Maßnahmen gab die Pressemitteilung keine detaillierten Angaben. Geflügelhalter im Kreis wurden damit von der Pflicht zur Aufstallung entbunden, konkrete Hinweise zum weiteren Vorgehen durch die Kreisverwaltung wurden nicht genannt.
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