
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel vollständig aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, dürfen größere Betriebe ab Sonntag, 18. Januar, ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Kleinere Haltungen mit weniger als fünfzig Tieren waren bereits im Dezember 2025 gelockert worden.
Aufhebung nach Beruhigung des Seuchengeschehens
Wiesbaden folgt damit mehreren hessischen Landkreisen, in denen die Einschränkungen zuvor bereits gelockert worden waren. Als Begründung nennt die Stadt eine Beruhigung des Seuchengeschehens. Die Allgemeinverfügung tritt mit dem genannten Datum in Kraft und erlaubt es Betrieben, wieder Auslauf anzubieten, sofern sie die geltenden Vorgaben beachten.
Biosicherheitsmaßnahmen weiter vorgeschrieben
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin umfangreiche Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Nach Angaben der Stadt dienen diese Maßnahmen dazu, das Risiko eines Erregereintrags zu reduzieren. Konkret nennt die Verwaltung unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, die Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.
Genauere Vorgaben und Information
Die detaillierten Anforderungen und Handlungsempfehlungen hat die Landeshauptstadt online gestellt. Geflügelhalter können die Regelungen auf der Internetseite der Stadt unter www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe einsehen. Dort finden sich auch Hinweise, wie die Maßnahmen in der Praxis umzusetzen sind.
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