Mainbrücke Hochheim ab 12. Juli wieder mit zwei Fahrstreifen pro Richtung, spätere Einspurregelung ab 19. Juli

Mainbrücke Hochheim ab 12. Juli wieder mit zwei Fahrstreifen pro Richtung, spätere Einspurregelung ab 19. Juli
Mainbrücke Hochheim ab 12. Juli wieder mit zwei Fahrstreifen pro Richtung, spätere Einspurregelung ab 19. Juli | Bild: Alexander Hoernigk / CC BY 4.0

Die Autobahnbrücke über den Main in Hochheim kann Mitte Juli wieder teilweise befahren werden. Ab Sonntag, 12. Juli 2026, circa 22:00 Uhr stehen auf der A671 über die Mainbrücke wieder zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Eine zuvor notwendige Vollsperrung zwischen den Anschlussstellen Hochheim Süd und Gustavsburg wird damit aufgehoben, vorerst unter Fortsetzung vereinzelter Arbeiten.

Kurzfristige Änderung der Verkehrsführung

Grund für die zeitliche Anpassung ist die Entlastung der Umleitungsstrecken. Dort laufen parallel Bauarbeiten, unter anderem auf der Bundesstraße 43 zwischen Bischofsheim und Ginsheim Gustavsburg, sodass die freigegebene Kapazität auf der Brücke den Verkehr auf den Ausweichrouten mindern soll. Für diese Entlastung werden die laufenden Arbeiten an der Mainbrücke vorübergehend unterbrochen.

Fortsetzung der Bauarbeiten ab 19. Juli und weitere Einschränkungen

Ab Sonntag, 19. Juli 2026, werden die Instandsetzungsarbeiten an der Mainbrücke wieder aufgenommen. Dann steht dem Verkehr jeweils nur noch ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zur Verfügung, weil ausstehende Arbeiten im Mittelstreifen ausgeführt werden. Die Arbeiten an der sogenannten Strombrücke sollen voraussichtlich bis Herbst 2026 andauern. Bis zu deren Abschluss ist dauerhaft mit einem Fahrstreifen pro Richtung zu rechnen.

Zusätzlich sind an einem äußeren Baufeld weitere Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehen. Voraussichtlich Anfang August ist dafür erneut eine zweitägige Vollsperrung notwendig, um Betonierarbeiten durchzuführen. Über den weiteren Fortgang der Arbeiten und an den Baufortschritt angepasste Verkehrsführungen wird begleitend informiert.

Rad und Fußverkehr sowie Kommunikation

Der vorhandene Gehweg der Brücke neben der Fahrbahn bleibt grundsätzlich nutzbar. Aus Sicherheitsgründen kann es jedoch zu kurzzeitigen Sperrungen kommen; die genauen Sperrzeiten werden separat bekanntgegeben. Die zuständige Niederlassung der Autobahn GmbH hat angekündigt, die Öffentlichkeit laufend über Änderungen zu informieren und bedankt sich bei den Verkehrsteilnehmenden für die bisherige Geduld.

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Redaktion Kelsterbacher Blatt 112 Artikel
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