Wiesbaden ruft höchste Waldbrandwarnstufe aus: Öffentliches Grillen verboten, Veranstalter müssen Vorkehrungen treffen

Wiesbaden ruft höchste Waldbrandwarnstufe aus: Öffentliches Grillen verboten, Veranstalter müssen Vorkehrungen treffen
Wiesbaden ruft höchste Waldbrandwarnstufe aus: Öffentliches Grillen verboten, Veranstalter müssen Vorkehrungen treffen

Wiesbaden hat wegen anhaltender Trockenheit und fehlender Niederschläge die höchste Waldbrandwarnstufe ausgerufen. Auf allen öffentlichen Grillplätzen gilt ein absolutes Grillverbot. Die Behörden kündigen verstärkte Kontrollen an.

Einschränkungen für Veranstaltungen und Grillnutzung

Für Veranstalter von Festen gelten umfangreiche Auflagen. Kohlegrills sind grundsätzlich verboten. Gas und Elektrogrills dürfen nur auf asphaltiertem oder gepflastertem Untergrund betrieben werden und dann nur bei einem Mindestabstand von 2,5 Meter zu brennbaren Materialien wie Gras, Büschen oder Bäumen. Andere Hitzequellen, zum Beispiel Fritteusen oder Reiskocher, dürfen nicht auf Grasflächen verwendet werden.

In Pavillons oder Zelten ist das Grillen untersagt. Foodtrucks oder Anhänger mit festem Boden bleiben von diesem Verbot ausgenommen. Veranstalter müssen Stellflächen ausreichend bewässern und gegebenenfalls Grasflächen vor Beginn der Veranstaltung wässern. Sie sind zudem verpflichtet, zusätzliche Löschmittel bereitzustellen, etwa Feuerlöscher und gefüllte Wassereimer. Das Abbrennen von Pyrotechnik und Feuerwerk ist verboten.

Gaststätten und Kleingärten im Umkreis von 100 Meter Luftlinie zum Wald dürfen keine Feuer oder pyrotechnischen Gegenstände entzünden. Das Verbrennen von Schnittgut ist untersagt.

Zugang zum Wald und Befugnisse der Behörden

Forstbehörde und Waldeigentümer können den Wald sperren. Der Wald sollte demnach weder betreten noch befahren werden. Ausnahmen gelten für Kontrolltätigkeiten der Forstbehörde sowie für Einsatzkräfte des Brandschutzes, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Das ganzjährige Rauchverbot im Wald bleibt bestehen.

Warnsysteme und Bedeutung der Stufen

Die Einschätzung der Lage stützt sich auf den Waldbrandgefahrenindex WBI und den Grasland Feuer Index GFI. Beide Indizes beschreiben das meteorologische Potenzial für Waldbrände beziehungsweise die Feuergefährdung offener Flächen wie Wiesen. Die Gefahr wird in fünf Stufen angezeigt, von 1 für sehr geringe bis 5 für sehr hohe Gefahr.

Die Warnstufen dienen den zuständigen Landesbehörden zur Einschätzung und zur Entscheidung über Schutzmaßnahmen. In den Stufen 1 und 2 sind keine Maßnahmen erforderlich. Ab Stufe 3 werden Waldgrillplätze geschlossen. In Stufe 4 gilt ein generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen. In Stufe 5 kommen neben dem Grillverbot zusätzliche, strengere Auflagen für Veranstalter hinzu.

Die Stadtverwaltung kündigt an, die Einhaltung der Vorgaben zu überwachen und bei Bedarf Einsätze zu verstärken, um Brände zu verhindern und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

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redaktion
Redaktion Kelsterbacher Blatt 120 Artikel
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