
Die zuständigen Behörden haben die Waldbrandstufe für die kommende Woche auf Stufe 4 belassen. In Folge dessen gilt ein generelles Verbot des Grillens auf allen öffentlichen Grillplätzen. Bereits zuvor geschlossene Grillplätze in und am Wald bleiben gesperrt.
Grillverbot und verstärkte Kontrollen
Das Verbot bezieht sich ausdrücklich auf alle Arten von Grills, auch auf Gasgrills und vergleichbare Geräte. Das ganzjährige Rauchverbot im Wald bleibt bestehen. Ordnungskräfte sollen die öffentlichen Plätze häufiger kontrollieren, um die Einhaltung der Vorgaben zu überwachen.
Regeln für Veranstaltungen und Ausnahmen
Für Veranstalter gelten zusätzliche Einschränkungen. Kohlegrills sind bei Veranstaltungen nicht erlaubt, ebenso wenig das Grillen in Pavillons oder Zelten. Ausgenommen sind Foodtrucks und Anhänger mit festem Boden. Veranstaltungen müssen auf den Stellflächen ausreichend Bewässerung sicherstellen, auch Aufstellflächen anderer Fahrzeuge sind entsprechend zu befeuchten.
Veranstalter sind verpflichtet, zusätzliche Löschmittel bereitzustellen, zum Beispiel Feuerlöscher und gefüllte Wassereimer. Gegebenenfalls sind Grasflächen vor Beginn der Veranstaltung ausreichend zu bewässern. Das Abbrennen von Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur nach Abstimmung mit dem Umweltamt möglich. Gaststätten und Kleingärten innerhalb von 100 Meter Luftlinie zum Wald dürfen keine Feuer oder Pyrotechnik entzünden.
Waldbrandindices und die Bedeutung der Warnstufen
Die Einschätzung der Gefährdung erfolgt mithilfe des Waldbrandgefahrenindex und des Grasland Feuer Index. Beide Instrumente geben das meteorologische Potenzial für Waldbrand beziehungsweise die Feuergefährdung offener Flächen wieder. Die Skala reicht von 1 bis 5, dabei steht 1 für sehr geringe und 5 für sehr hohe Gefahr.
Die Warnstufen dienen den Landesbehörden als Grundlage für Vorsorgemaßnahmen. Während Warnstufe 1 und 2 keine speziellen Maßnahmen erfordern, werden ab Stufe 3 schrittweise Einschränkungen angeordnet. Bei Stufe 3 werden Waldgrillplätze geschlossen, bei Stufe 4 gilt das aktuelle allgemeine Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen, und bei Stufe 5 kommen neben dem Grillverbot weitere strenge Auflagen für Veranstalter hinzu.
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